Liebe Kunden, seit dem 24. November 2021 wurde die Alarmstufe II in Baden-Württemberg ausgerufen. Damit einhergehend ergeben sich auch neue Regelungen für den Bereich der Körpernahen Dienstleistungen. Ab sofort darf ich nur noch Behandlungen sowie Fußpflegen unter der Beachtung der “2G+”-Regel durchführen. 2G+: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur […]
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Juhuuuuu… Endlich dürfen auch die körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen. Ich freue mich, Sie ab Dienstag 25. Mai 2021 wieder verwöhnen zu dürfen. Für Behandlungen bei denen KEINE Maske getragen werden kann ist ein negativer Schnelltest (24h) bzw. ein Impfpass oder eine Bescheinigung einer Genesung erforderlich.
Am 9. Mai ist Muttertag ♡ Sie sind noch auf der Suche nach einem schönen Geschenk für Ihre Mutter? Sehr gerne berate ich Sie.