“2G+”-Regelung

Liebe Kunden,
seit dem 24. November 2021 wurde die Alarmstufe II in Baden-Württemberg ausgerufen.
Damit einhergehend ergeben sich auch neue Regelungen für den Bereich der Körpernahen Dienstleistungen.
Ab sofort darf ich nur noch Behandlungen sowie Fußpflegen unter der Beachtung der “2G+”-Regel durchführen.
2G+: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.