![](http://sonja-mann-hautgefuehl.de/wp-content/uploads/2021/11/PicsArt_11-28-05.21.23-300x300.jpg)
Liebe Kunden,
seit dem 24. November 2021 wurde die Alarmstufe II in Baden-Württemberg ausgerufen.
Damit einhergehend ergeben sich auch neue Regelungen für den Bereich der Körpernahen Dienstleistungen.
Ab sofort darf ich nur noch Behandlungen sowie Fußpflegen unter der Beachtung der “2G+”-Regel durchführen.
2G+: Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.